Vermittler der Vermögensanlage und Betreiber der Internet-Dienstleistungsplattform https://africagreentec.investments/ ist die CONCEDUS GmbH, Schlehenstr. 6, 90542 Eckental, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Fürth unter der HRB 17058. Die CONCEDUS GmbH ist als Betreiberin der Internet-Dienstleistungsplattform zur Vermittlung von Finanzanlagen berechtigt und verfügt über die erforderliche Erlaubnis nach § 2 Abs. 2 Nr. 3 WplG (Anlagevermittlung).
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CONCEDUS GmbH
Schlehenstr. 6
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Außenliegend 19, 63512 Hainburg
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Montag bis Donnerstag: 09:00 – 17:00 Uhr
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Marius Grieseler
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Frankfurter Finanzanlagenvermittlung GmbH, Baseler Straße 10, 60329 Frankfurt am Main, für die Nutzung der Website www.africagreentec.investments
Die Frankfurter Finanzanlagenvermittlung GmbH, Baseler Straße 10, 60329 Frankfurt am Main („Plattformbetreiber“) betreibt unter www.africagreentec.investments eine Internetplattform („Plattform“), über die Investoren via Crowdfunding (Schwarmfinanzierung) in Projekte von Unternehmen und sonstigen Institutionen investieren können.
Auf der Plattform können Projektinhaber (im Folgenden auch „Emittenten“) sich potenziellen Investoren vorstellen und ihnen Informationen zu dem geplanten Projekt zur Verfügung stellen (die Darstellung dieser Informationen auf der Plattform auch „Finanzierungsprojekt“). Die potenziellen Investoren erhalten auf der Grundlage dieser Informationen Gelegenheit, sich an der Finanzierung des jeweiligen Projekts zu beteiligen („Funding“). Sie haben die Möglichkeit, unmittelbar auf der Plattform in elektronischer Form Vermögensanlagen zu zeichnen.
Um Zugang zu den Informationen und Finanzierungsprojekten zu erhalten sowie ggf. Vermögensanlagen zeichnen zu können, muss ein potenzieller Investor sich zuvor auf der Plattform registrieren.
Für jegliche Nutzung der Plattform durch (potenzielle) Investoren („Nutzer“) gelten ausschließlich die im Folgenden dargelegten Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“).
I. Geltungsbereich
Durch die Nutzung der Plattform kommt zwischen Nutzer und Plattformbetreiber ein Nutzungsvertrag zustande, der ausschließlich den nachfolgenden AGB unterliegt. Dieser Plattform-Nutzungsvertrag bildet den Rahmen für die Nutzung der Plattform zu Informationszwecken und für die Vermittlung von Vermögensanlagen zwischen Investoren und Emittenten durch die Plattform. Sowohl die Nutzung zu Informationszwecken als auch die Vermittlung der Vermögensanlagen ist für die Nutzer kostenfrei. Jeder Vermittlungsvorgang stellt eine Finanzdienstleistung dar, nicht aber die Nutzung der Plattform zu Informationszwecken, die der Vermittlung vorgelagert ist.
Die AGB gelten für sämtliche Inhalte, Funktionen und sonstige Dienste, die auf der Plattform zur Verfügung gestellt werden.
Das Rechtsverhältnis zwischen Plattformbetreiber und Emittent ist nicht Gegenstand dieser AGB. Es bestimmt sich nach gesondert abzuschließenden Kooperationsverträgen (Projektverträgen). Ebenso wenig ist das Rechtsverhältnis zwischen Emittent und Nutzer Gegenstand dieser AGB. Dieses bestimmt sich nach gesondert abzuschließenden Verträgen über den Erwerb der Vermögensanlage („Zeichnungsvertrag“).
Ein Anspruch auf Registrierung und Nutzung der Plattform besteht nicht. Es steht dem Plattformbetreiber jederzeit frei, einen Nutzer ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
II. Registrierung
Um die Plattform vollumfänglich nutzen zu können, ist eine Registrierung erforderlich. Die Registrierung als Privatperson ist natürlichen Personen gestattet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, uneingeschränkt geschäftsfähig sind und ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Nicht-natürliche Personen müssen ihren Sitz in Deutschland haben. Investoren müssen auf eigene Rechnung handeln. Die mehrfache Registrierung ein und derselben Person ist nicht gestattet.
Die Registrierung hat zwingend unter vollständiger wahrheitsgemäßer Angabe der abgefragten Daten zu erfolgen.
Um als Nutzer ein Vertragsangebot eines Emittenten annehmen zu können, ist des Weiteren eine vollständige wahrheitsgemäße Angabe der investorenspezifischen Daten notwendig, die bei oder nach der Registrierung abgefragt werden.
Nach Abschluss der Registrierung sendet der Plattformbetreiber dem Nutzer eine Bestätigungs-E-Mail zu. Durch Betätigung des dort angegebenen Links wird die Registrierung abgeschlossen. Nach Vertragsschluss kann der Nutzer seine Daten unter „Mein Konto“ jederzeit einsehen und ändern.
Die Registrierung unter Angabe unrichtiger Daten oder die Angabe falscher investorenspezifischer Daten ist unzulässig und führt zum Ausschluss des Nutzers von der Plattform.
Der Nutzer verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen, dass während der Dauer der Nutzung der Plattform sämtliche gemachten Angaben stets wahrheitsgemäß sind und dem aktuellen Stand entsprechen.
Der Nutzer verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen, dass seine Zugangsdaten, insbesondere sein Passwort, Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Ausschließlich er ist verantwortlich für sämtliche über seinen Nutzeraccount ablaufenden Handlungen. Sofern Anhaltspunkte für den Missbrauch des Nutzeraccounts bestehen oder Dritte dennoch Kenntnis von den Zugangsdaten erlangt haben, ist der Nutzer verpflichtet, dies umgehend gegenüber dem Plattformbetreiber anzuzeigen.
Der Plattformbetreiber wird die Zugangsdaten des Nutzers nicht an Dritte weitergeben und diese nicht per E-Mail oder Telefon bei ihm abfragen.
III. Widerrufsrecht für Verbraucher betreffend die Registrierung
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, Frankfurter Finanzanlagenvermittlung GmbH, Baseler Straße 10, 60329 Frankfurt am Main, Fax: +49 (0) 69 / 2547 413 90, E-Mail: [email protected] mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Ende der Widerrufsbelehrung
IV. Leistungen des Plattformbetreibers und Nutzung der Plattform
Der Plattformbetreiber bietet den Nutzern die Möglichkeit, über die Plattform Kontakt zu Emittenten aufzunehmen.
Der Plattformbetreiber bietet Emittenten die Möglichkeit, potenziellen Investoren auf der Plattform Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Außerdem bietet der Plattformbetreiber den Emittenten die Möglichkeit, potenziellen Investoren über die Plattform ein rechtlich bindendes Angebot auf Erwerb einer Vermögensanlage zu unterbreiten und entsprechende Verträge abzuschließen. Der Plattformbetreiber beschränkt sich in diesem Zusammenhang darauf, die technischen Rahmenbedingungen für den Abschluss der Verträge zur Verfügung zu stellen, den Versand von Unterlagen zu organisieren, Willenserklärungen als Bote zu übermitteln und den Emittenten bestimmte weitere Dienstleistungen im Rahmen der Anbahnung und Abwicklung der Vertragsverhältnisse zu erbringen (insb. Vertrags-Management und Zahlungsüberwachung). Darüber hinausgehende Leistungen werden von dem Plattformbetreiber nicht erbracht. Insbesondere hat der Plattformbetreiber kein eigenes Handlungsermessen hinsichtlich des Abschlusses von Verträgen oder der Steuerung des Funding-Prozesses, wird nicht selbst Partei der Zeichnungsverträge, tritt beim Abschluss dieser Verträge nicht als Bevollmächtigter einer Partei auf und nimmt im Rahmen der vermittelten Verträge keine Zahlungen entgegen. Er erbringt keine Dienstleistungen, die eine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz, dem Kapitalanlagegesetzbuch oder dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz erfordern. Zahlungen werden ausschließlich über einen Zahlungstreuhänder (lizenziertes Zahlungsinstitut) abgewickelt.
Die Nutzung der Plattform ist für den Nutzer unentgeltlich.
Der Plattformbetreiber übt keine Beratungstätigkeit aus und erbringt keine Beratungsleistungen. Insbesondere werden keine Finanzierungs- und/oder Anlageberatung sowie keine steuerliche und/oder rechtliche Beratung erbracht. Der Plattformbetreiber nimmt im Vorfeld des Einstellens eines Finanzierungsprojekts eines Emittenten auf der Plattform lediglich eine Prüfung nach formalen Kriterien vor. Das Einstellen auf der Plattform stellt keine Investitionsempfehlung dar. Der Plattformbetreiber beurteilt nicht die Bonität des Emittenten und überprüft nicht die von diesem zur Verfügung gestellten Informationen auf ihren Wahrheitsgehalt, ihre Vollständigkeit oder ihre Aktualität. Der Plattformbetreiber gibt Investoren keine persönlichen Empfehlungen zum Erwerb von Finanzinstrumenten auf Grundlage einer Prüfung der persönlichen Umstände des jeweiligen Investors. Soweit vom Nutzer nicht eine gesonderte Einwilligung zur Datenerhebung erteilt wird, werden die persönlichen Umstände eines Nutzers nur insoweit erfragt, wie dies entweder zur Abwicklung der Vertragsverhältnisse erforderlich oder – im Rahmen der Anlagevermittlung – wie es gesetzlich vorgeschrieben ist. Im Rahmen der Anlagevermittlung erfolgt dies mit dem Ziel, die gesetzlich vorgeschriebenen Hinweise zu erteilen, nicht aber mit dem Ziel, dem Investor eine persönliche Empfehlung zum Erwerb eines bestimmten Finanzinstruments auszusprechen.
Die auf der Plattform zur Verfügung gestellten Unterlagen erheben ausdrücklich nicht den Anspruch, alle Informationen zu enthalten, die für die Beurteilung der jeweils angebotenen Anlage erforderlich sind. Sie stellen keinen Prospekt im Rechtssinne dar. Nutzer sollten die Möglichkeit wahrnehmen, den Emittenten über die Plattform Fragen zu stellen, bevor sie eine Investitionsentscheidung treffen. Nutzer sollten sich aus unabhängigen Quellen informieren, wenn sie unsicher sind, ob sie einen Zeichnungsvertrag abschließen sollten.
Eine fachkundige Beratung kann durch die auf der Plattform zur Verfügung gestellten Unterlagen nicht ersetzt werden. Nutzer sollten sich vor Erwerb der Vermögensanlage über die rechtlichen, wirtschaftlichen und steuerlichen Folgen eines solchen Investments informieren.
Insbesondere bei qualifiziert nachrangigen Darlehen tragen Nutzer als Darlehensgeber ein unternehmerisches Risiko, das höher ist als das Risiko eines regulären Fremdkapitalgebers. Das Darlehenskapital einschließlich der Zinsansprüche kann aufgrund des qualifizierten Rangrücktritts nicht zurückgefordert werden, wenn dies für den Darlehensnehmer einen Insolvenzgrund herbeiführen würde. Dies kann zum Totalverlust des investierten Kapitals und der Zinsen führen. Nutzer sollten die ausführlichen Risikohinweise beachten.
Der jeweilige Investitionsbetrag kann vom Nutzer im vorgegebenen Rahmen frei gewählt werden. Für ein Investment darf der Nutzer nur eigene liquide Mittel verwenden, die frei von Rechten Dritter sind.
Kommentare von Nutzern, die auf der Plattform bzw. den dazugehörigen Blogs etc. abgegeben werden und unangemessen sind oder gegen geltendes Recht verstoßen, sind nicht gestattet und werden umgehend gelöscht. Verstöße gegen diese Regelung können zu einer Schadensersatzverpflichtung des Nutzers sowie zum sofortigen Ausschluss des Nutzers von der Nutzung der Plattform führen.
V. Durchführung eines Investments
Ein Investment über die Plattform läuft wie folgt ab:
Ein potenzieller Investor registriert sich als Nutzer der Plattform und informiert sich über die Finanzierungsprojekte. Hierzu nutzt er die von dem jeweiligen Emittenten zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen.
Zum Abschluss eines Darlehensvertrags nimmt der Nutzer das vom Emittenten unterbreitete Angebot in der von ihm gewählten Höhe über den dafür vorgesehenen Prozess auf der Plattform rechtswirksam an („Zeichnungserklärung“).
Die Rechtspflichten aus dem Zeichnungsvertrag werden mit der Zeichnungserklärung des Nutzers wirksam und die Zahlung des vom Nutzer geschuldeten Investitionsbetrags wird fällig. Der Nutzer hat den Betrag mit schuldbefreiender Wirkung gegenüber dem Emittenten auf ein Treuhandkonto einzuzahlen. Die Einzelheiten sind im jeweiligen Zeichnungsvertrag geregelt.
Bei einem wirksamen Widerruf des Zeichnungsvertrags oder bei Nichterreichen der Funding-Schwelle (Mindest-Gesamt-Zeichnungsbetrag innerhalb des jeweiligen Fundings für ein Finanzierungsprojekt) wird der Emittent dafür Sorge tragen, dass dem Nutzer sein Investitionsbetrag ohne Abzüge oder Kosten vom Treuhandkonto auf sein Einzahlungskonto zurück überwiesen wird; hiervon unberührt bleibt die etwaige Pflicht zum Wertersatz im Falle eines Widerrufs des Nutzers. Ansonsten – bei erfolgreichem Funding – wird der Investitionsbetrag an den Emittenten nach näherer Maßgabe des jeweiligen Zeichnungsvertrags ausgezahlt.
VI. Laufzeit und Kündigung
Der nach diesen AGB bestehende Nutzungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann jederzeit durch den Nutzer oder den Plattformbetreiber mit einer Frist von einer Woche zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.
Kündigungen des Nutzers sind per E-Mail an [email protected] zu richten. Über Kündigungen durch den Plattformbetreiber wird der Nutzer per E-Mail an seine zuletzt auf der Plattform hinterlegte E-Mail-Adresse informiert.
Es wird klargestellt, dass eine Kündigung dieses Nutzungsvertrages bestehende Vertragsverhältnisse zwischen Nutzern und Unternehmen, insbesondere bestehende Zeichnungsverträge, nicht berührt.
VII. Verfügbarkeit
Der Plattformbetreiber ist bestrebt, im Rahmen des technisch Machbaren und wirtschaftlich Zumutbaren eine umfassende Verfügbarkeit der Plattform anzubieten. Der Plattformbetreiber übernimmt hierfür jedoch keine Gewährleistung. Insbesondere können Wartungsarbeiten, Sicherheits- und Kapazitätsgründe, technische Gegebenheiten sowie Ereignisse außerhalb des Herrschaftsbereichs des Plattformbetreibers zu einer vorübergehenden oder dauerhaften Nichterreichbarkeit der Plattform führen. Der Plattformbetreiber behält sich vor, den Zugang zur Plattform jederzeit und soweit jeweils erforderlich einzuschränken, z.B. zur Durchführung von Wartungsarbeiten.
VIII. Dokumente
Der Nutzer ist nicht zur Weitergabe oder Vervielfältigung jeglicher Dokumente, Informationen und Unterlagen berechtigt, welche der Nutzer von der Plattform heruntergeladen hat. Ausgenommen von dieser Verpflichtung sind Informationen und Unterlagen, die öffentlich zugänglich sind. Diese Verpflichtung gilt unbefristet auch über die zeitliche Nutzung der Plattform hinaus sowie auch bei Beendigung dieses Nutzungsvertrages fort. Verstößt ein Nutzer gegen diese Verpflichtung, kann dies zu einer Schadensersatzpflicht führen.
IX. Datenschutz
Die Erhebung und Verwendung von personenbezogenen Daten des Nutzers erfolgt ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere unter Berücksichtigung des geltenden Datenschutzrechts. Nähere Informationen hierzu gibt die gesonderte Datenschutzerklärung des Plattformbetreibers unter Datenschutz
X. Haftung
Die Haftung des Plattformbetreibers für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus deliktischer Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Darüber hinaus haftet der Plattformbetreiber bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung von solchen wesentlichen Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf („Kardinalpflichten“). Die Haftung für Kardinalpflichten ist auf solche typischen Schäden und/oder einen solchen typischen Schadensumfang begrenzt, wie sie/er zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbar war/en.
Vorstehende Beschränkungen gelten auch für gesetzliche Vertreter, leitende Angestellte, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen des Plattformbetreibers.
Vorstehende Beschränkungen gelten nicht für die Haftung aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei der Übernahme ausdrücklicher Garantien seitens des Plattformbetreibers.
Der Plattformbetreiber haftet weder für die Informationen, die Emittenten auf der Plattform über sich zur Verfügung stellen, noch für die Wirksamkeit der zwischen dem Nutzer und dem Emittenten abgeschlossenen Zeichnungsverträge. Die auf der Plattform von Emittenten über sich selbst zur Verfügung gestellten Informationen beruhen ausschließlich auf Aussagen und Unterlagen der Emittenten selbst. Die Verantwortung dafür, dass diese Informationen zutreffend, aktuell und vollständig sind, liegt allein bei dem jeweiligen Emittenten. Eine Prüfung der zur Verfügung gestellten Informationen durch den Plattformbetreiber erfolgt nicht.
Die Website des Plattformbetreibers enthält Links auf externe Webseiten Dritter. Auf die Inhalte dieser direkt oder indirekt verlinkten Webseiten hat der Plattformbetreiber keinen Einfluss. Für die Richtigkeit der Inhalte ist immer der jeweilige Anbieter oder Betreiber verantwortlich, weshalb der Plattformbetreiber diesbezüglich keinerlei Gewähr übernimmt. Die fremden Webseiten hat der Plattformbetreiber zum Zeitpunkt der Verlinkung auf mögliche Rechtsverstöße überprüft. Zum Zeitpunkt der Verlinkung waren keinerlei Rechtsverletzungen erkennbar. Eine ständige Überprüfung sämtlicher Inhalte der vom Plattformbetreiber verlinkten Seiten ohne tatsächliche Anhaltspunkte für einen Rechtsverstoß kann der Plattformbetreiber nicht leisten. Falls dem Plattformbetreiber Rechtsverletzungen bekannt werden, wird der Plattformbetreiber die entsprechenden Links sofort entfernen.
XI Schlussbestimmungen
Der Plattformbetreiber behält sich vor, diese Nutzungsbedingungen jederzeit und ohne Angabe von Gründen für die Zukunft zu ändern. Registrierten Nutzern werden künftige Änderungen dieser Nutzungsbedingungen spätestens einen Monat vor Wirksamwerden der geänderten Nutzungsbedingungen per E-Mail bekannt gegeben. Widerspricht der Nutzer nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der Bekanntgabe, so gelten die geänderten Nutzungsbedingungen als von ihm angenommen. Hierauf wird der Plattformbetreiber in der Bekanntmachung gesondert hinweisen.
Auf diese Nutzungsbedingungen findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Vertragssprache und maßgebliche Sprache für die Kommunikation zwischen dem Plattformbetreiber und dem Nutzer ist Deutsch.
Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist gegenüber Nutzern, die Kaufleute sind oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedsstaat haben, der Sitz des Plattformbetreibers. In allen übrigen Fällen gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB nichtig, unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit dieser AGB im Übrigen hiervon nicht berührt. Die Parteien sind in diesem Fall verpflichtet, die nichtigen, unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen durch solche Bestimmungen zu ersetzen, die in gesetzlich zulässiger Weise dem mit den nichtigen, unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen verfolgten Zweck am nächsten kommen. Gleiches gilt für den Fall von Regelungslücken.
Die Europäische Kommission hat unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Europäische Online-Streitbeilegungsplattform eingerichtet. Diese Plattform kann ein Verbraucher für die außergerichtliche Beilegung einer Streitigkeit aus Online-Verträgen mit einem in der EU niedergelassenen Unternehmen nutzen. Hierzu muss er ein Online-Beschwerdeformular ausfüllen, das unter der genannten Adresse erreichbar ist.
Wir weisen darauf hin, dass die nachfolgend benannte Stelle als Verbraucherschlichtungsstelle zuständig ist: Schlichtungsstelle bei der Deutschen Bundesbank, Postfach 11 12 32, 60047 Frankfurt am Main, www.bundesbank.de/schlichtungsstelle. Wir nehmen an einem Streitbeilegungsverfahren vor dieser Verbraucherschlichtungsstelle teil.
Frankfurter Finanzanlagenvermittlung GmbH – Stand August 2019
Risikohinweise
Bei dem vorliegenden Angebot handelt es sich um ein Angebot von Genussrechten mit qualifiziertem Rangrücktritt (einschließlich vorinsolvenzlicher Durchsetzungssperre) der Africa GreenTec AG. Die Genussrechte sind langfristige, schuldrechtliche Verträge, die mit wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Risiken verbunden sind. Der Anleger sollte daher die nachfolgende Risikobelehrung aufmerksam lesen und bei seiner Entscheidung entsprechend berücksichtigen. Insbesondere sollte die Vermögensanlage des Anlegers seinen wirtschaftlichen Verhältnissen entsprechen und seine Investition in die Vermögensanlage sollte nur einen geringen Teil seines Gesamtvermögens ausmachen.
Im Folgenden werden die wesentlichen rechtlichen und tatsächlichen Risiken im Zusammenhang mit der angebotenen Vermögensanlage dargestellt, die für die Bewertung der Vermögensanlage von wesentlicher Bedeutung sind. Weiterhin werden Risikofaktoren dargestellt, die die Fähigkeit des Genussrechtsschuldners beeinträchtigen könnten, die erwarteten Ergebnisse zu erwirtschaften.
Nachfolgend können nicht sämtliche mit der Anlage verbundenen Risiken ausgeführt werden. Auch die nachstehend genannten Risiken können hier nicht abschließend erläutert werden. Die Reihenfolge der aufgeführten Risiken lässt keine Rückschlüsse auf mögliche Eintrittswahrscheinlichkeiten oder das Ausmaß einer potenziellen Beeinträchtigung zu.
Allgemeine Risiken und Risiken aus der Ausgestaltung der Genussrechte
Maximales Risiko – Totalverlustrisiko
Es besteht das Risiko des Totalverlusts des Anlagebetrags und der Zins- sowie ggf. anfallender Bonuszinsansprüche (gemeinsam die „Zinsansprüche“ bzw. die „Zinsen“). Der Eintritt einzelner oder das kumulative Zusammenwirken verschiedener Risiken kann erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die erwarteten Ergebnisse des Genussrechtsschuldners haben, die bis zu dessen Insolvenz führen können.
Individuell können dem Anleger zusätzliche Vermögensnachteile entstehen. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn der Anleger den Erwerb der Vermögensanlage durch ein Darlehen fremdfinanziert, wenn er trotz des bestehenden Verlustrisikos Zins- und Rückzahlungen aus der Vermögensanlage fest zur Deckung anderer Verpflichtungen einplant oder aufgrund von Kosten für Steuernachzahlungen. Solche zusätzliche Vermögensnachteile können im schlechtesten Fall bis hin zur Privatinsolvenz des Anlegers führen. Daher sollte der Anleger alle Risiken unter Berücksichtigung seiner persönlichen Verhältnisse prüfen und gegebenenfalls individuellen fachlichen Rat einholen. Von einer Fremdfinanzierung der Vermögensanlage (z.B. durch einen Bankkredit) wird ausdrücklich abgeraten.
Die Vermögensanlage ist nur als Beimischung in ein Anlageportfolio geeignet. Die Gewährung des Anlagebetrags ist nur für Anleger geeignet, die einen entstehenden Verlust bis zum Totalverlust ihrer Kapitalanlage hinnehmen könnten. Eine gesetzliche oder anderweitige Einlagensicherung besteht nicht. Das Genussrecht ist nicht zur Altersvorsorge geeignet. Das Risiko einer Nachschusspflicht oder einer sonstigen Haftung, die über den Betrag des eingesetzten Anlagebetrags hinausgeht, besteht dagegen nicht.
Nachrangrisiko und unternehmerischer Charakter der Finanzierung
Es handelt sich bei diesem qualifiziert nachrangigen Genussrecht um eine unternehmerische Finanzierung mit einem entsprechenden unternehmerischen Verlustrisiko (eigenkapitalähnliche Haftungsfunktion). Der Anleger erhält aber keine gesellschaftsrechtlichen Mitwirkungs- und Kontrollrechte und hat damit nicht die Möglichkeit, auf die Realisierung des unternehmerischen Risikos einzuwirken (insbesondere hat er nicht die Möglichkeit, verlustbringende Geschäftstätigkeiten zu beenden, ehe das eingebrachte Kapital verbraucht ist). Mit dieser vertraglichen Gestaltung werden aus Sicht des Anlegers die Nachteile des Fremdkapitals (insbesondere keine gesellschaftsrechtliche Gewinn- und Vermögensbeteiligung des Anlegers, kein Einfluss des Anlegers auf die Unternehmensführung des Genussrechtsschuldners und keine sonstigen Mitwirkungs- und Informationsrechte des Anlegers) mit den Nachteilen des Eigenkapitals (Beteiligung des Anlegers am unternehmerischen Risiko, keine Insolvenzantragspflicht des Genussrechtsschuldners bei fehlender Möglichkeit der Rückzahlung) verbunden. Für den Anleger bedeutet dies, dass das von ihm übernommene Risiko in gewisser Hinsicht sogar über das unternehmerische Risiko eines Gesellschafters hinausgehen kann.
Bei der Anlage handelt es sich um ein Genussrecht mit einem sogenannten qualifizierten Rangrücktritt und vorinsolvenzlicher Durchsetzungssperre) (siehe näher Ziffer 7 der Allgemeinen Genussrechtsbedingungen). Dies bedeutet: Sämtliche Ansprüche des Anlegers aus den nachrangingen Genussrechten – insbesondere die Ansprüche auf Rückzahlung des Anlagebetrages, und auf Zahlung der Zinsen– („Nachrangforderungen“) können gegenüber dem Genussrechtsschuldner nicht geltend gemacht werden, wenn dies für den Genussrechtsschuldner einen bindenden Grund für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens (d.h. Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung) herbeiführen würde oder wenn in diesem Zeitpunkt bereits ein solcher Insolvenzgrund vorliegt (vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre). Dies bedeutet, dass die Ansprüche aus den Genussrechten bereits dann nicht mehr durchsetzbar sind, wenn der Genussrechtsschuldner zum Zeitpunkt des Zahlungsverlangens zahlungsunfähig oder überschuldet ist oder dies durch die Zahlung zu werden droht. Die Ansprüche des Anlegers wären dann dauerhaft in ihrer Durchsetzung gesperrt, solange und soweit die Krise des Genussrechtsschuldners nicht behoben wird. Dies kann dazu führen, dass die Ansprüche des Anlegers bereits außerhalb eines Insolvenzverfahrens dauerhaft nicht durchsetzbar sind.
Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn der Genussrechtsschuldner nicht in der Lage ist, seine fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen (§ 17 Abs. 2 Insolvenzordnung). Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen des Genussrechtsschuldners dessen bestehende Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, die Fortführung des Unternehmens des Genussrechtsschuldners ist nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich (§ 19 Abs. 2 Insolvenzordnung). Diese gesetzlichen Vorschriften können sich mit Wirkung für die Zukunft verändern. Damit würden sich auch die Voraussetzungen verändern, unter denen die vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre eingreift.
Der qualifizierte Rangrücktritt einschließlich vorinsolvenzlicher Durchsetzungssperre könnte sich wie folgt auswirken: Der Genussrechtsschuldners würde die Zins- und Tilgungszahlung bei Eingreifen der vorinsolvenzlichen Durchsetzungssperre so lange aussetzen müssen, wie er dazu verpflichtet ist. Der Anleger dürfte seine Forderungen bei Fälligkeit nicht einfordern. Der Anleger müsste eine Zins- oder Tilgungszahlung, die er trotz des qualifizierten Nachrangs zu Unrecht erhalten hat, auf Anforderung an den Genussrechtsschuldner zurückzahlen. Es besteht auch die Möglichkeit, dass der Anleger die Zinszahlungen ebenso wie die Tilgungszahlungen im Ergebnis aufgrund des Nachrangs nicht oder nicht rechtzeitig erhält. Zudem könnte es sein, dass der Anleger für bereits gezahlte Zinsen Steuern entrichten muss, obwohl er zur Rückzahlung der erhaltenen Beträge verpflichtet ist.
Die Nachrangforderungen des Anlegers treten außerdem im Falle der Durchführung eines Liquidationsverfahrens und im Falle der Insolvenz des Genussrechtsschuldners im Rang gegenüber den folgenden Forderungen zurück: Der qualifizierte Rangrücktritt besteht gegenüber sämtlichen gegenwärtigen und künftigen Forderungen aller nicht nachrangigen Gläubiger des Genussrechtsschuldners sowie gegenüber sämtlichen in § 39 Abs. 1 Insolvenzordnung bezeichneten nachrangigen Forderungen. Der Anleger wird daher mit seinen Forderungen erst nach vollständiger und endgültiger Befriedigung sämtlicher anderer Gläubiger des Genussrechtsschuldners berücksichtigt.
Verlustbeteiligung
Da es sich bei dem Genussrechtskapital um Eigenkapital im Sinne des Handelsgesetzbuchs handelt, nimmt das Genussrechtskapital und damit der jeweilige Anlagebetrag bis zur vollen Höhe an den Verlusten des Genussrechtsschuldners teil. Weist der Genussrechtsschuldner daher einen Bilanzverlust aus oder wird das Grundkapital zur Deckung von Verlusten herabgesetzt, so vermindert sich der Rückzahlungsanspruch jedes Anlegers unmittelbar anteilig. Dies kann zur vollständigen Aufzehrung des Genussrechtskapitals und damit zu einem Totalverlust der Anlage führen.
Verwässerung
Die Genussrechte bieten eine Verzinsung in Form einer sogenannten „virtuellen Beteiligung“, das heißt einen schuldrechtlichen Anspruch auf Beteiligung am Bilanzgewinn des Genussrechtsschuldners und eine schuldrechtliche Beteiligung an einer möglichen Wertsteigerung des vom Genussrechtsschuldner betriebenen Unternehmens. Insbesondere durch spätere Kapitalerhöhungen und Folge-Finanzierungen können die virtuellen Beteiligungen verwässern, das heißt in ihrer relativen Höhe sinken. Dies kann dazu führen, dass eine mögliche Verzinsung geringer ausfällt als dies der Höhe der Investition in die Genussrechte zum Zeitpunkt der Investition entsprochen hätte.
Fehlende Besicherung der Genussrechte
Da das Genussrecht unbesichert ist, könnte der Anleger weder seine Forderung auf Rückzahlung des eingesetzten Kapitals noch seine Zinszahlungsansprüche aus Sicherheiten befriedigen, falls er vom Genussrechtsschuldner keine Zahlungen erhält. Insbesondere im Insolvenzfall könnte dies dazu führen, dass die Ansprüche des Anlegers nicht oder nur zu einem geringeren Teil befriedigt werden können. Dies könnte dazu führen, dass es zum teilweisen oder vollständigen Verlust des investierten Kapitals kommt.
Endfälligkeit der Tilgung
Die Tilgung des Genussrechtskapitals der Anleger soll insgesamt am Ende der Laufzeit erfolgen (erstmalige Möglichkeit zur ordentlichen Kündigung besteht zum 31.12.2035 mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten zum Jahresende). Sollte der Genussrechtsschuldner bis dahin das für die Tilgung erforderliche Kapital nicht aus seiner laufenden Geschäftstätigkeit erwirtschaftet haben, besteht das Risiko, dass die endfällige Tilgung auf Grund der Verlustbeteiligung nicht oder nicht in voller Höhe erfolgt und der Anleger darüber hinaus eine gegebenenfalls geschuldete Beteiligung an der Unternehmenswertsteigerung nicht erhält.
Veräußerlichkeit (Fungibilität), Verfügbarkeit des investierten Kapitals, langfristige Bindung
Die Genussrechte sind erstmals zum 31.12.2035 mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten zum Jahresende von jedem Vertragspartner ordentlich kündbar. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung durch den Anleger ist nicht vorgesehen.
Genussrechte sind keine Wertpapiere und auch nicht mit diesen vergleichbar. Derzeit existiert kein liquider Zweitmarkt für die Genussrechte. Eine Veräußerung der Genussrechte durch den Anleger ist zwar grundsätzlich rechtlich möglich. Die Möglichkeit zum Verkauf ist jedoch aufgrund der geringen Marktgröße und Handelstätigkeit nicht sichergestellt. Es ist auch möglich, dass eine Abtretung nicht in Höhe des Anlagebetrags erfolgen kann. Es könnte also sein, dass bei einem Veräußerungswunsch kein Käufer gefunden wird oder der Verkauf nur zu einem geringeren Preis als gewünscht erfolgen kann. Das investierte Kapital kann daher bis zum Ablauf der Vertragslaufzeit gebunden sein.
Mögliche Verlängerung der Kapitalbindung
Da es sich um ein nachrangiges Genussrecht handelt, darf das Genussrechtskapital nur zurückgezahlt werden, wenn dies bei dem Genussrechtsschuldner nicht zur Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung führen würde. Wäre dies der Fall, verlängerte sich die Laufzeit des Genussrechts automatisch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem dieser Zustand nicht mehr bestünde oder aber bis zur Insolvenz oder Liquidation des Genussrechtsschuldners. Die Anlage ist damit für Anleger nicht empfehlenswert, die darauf angewiesen sind, exakt zum geplanten Laufzeitende ihr Geld zurück zu erhalten. Würde die wirtschaftliche Schieflage des Genussrechtsschuldners nicht behoben, könnte es zum Teil- oder Totalverlust des investierten Vermögens und der Zinsansprüche kommen.
Risiken auf Ebene des Genussrechtsschuldners
Geschäftsrisiko des Genussrechtsschuldners
Es handelt sich um eine unternehmerische Finanzierung. Der Anleger trägt das Risiko einer nachteiligen Geschäftsentwicklung des Genussrechtsschuldners. Es besteht das Risiko, dass dem Genussrechtsschuldner in Zukunft nicht die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, um die Zinsforderungen zu erfüllen und den Anlagebetrag zurückzuzahlen. Weder der wirtschaftliche Erfolg der zukünftigen Geschäftstätigkeit des Genussrechtsschuldners noch der Erfolg des vom Genussrechtsschuldner verfolgten Vorhabens – Umsetzung einer unternehmerischen Strategie zur Entwicklung und Finanzierung von Projekten im Bereich der erneuerbare-Energien-Technologien insbesondere in Afrika – können mit Sicherheit vorhergesehen werden. Der Genussrechtsschuldner kann Höhe und Zeitpunkt von Zuflüssen weder zusichern noch garantieren.
Die für den Genussrechtsschuldner relevanten Märkte sind der Energie-, Wasser- und Kommunikationsmarkt im ländlichen Raum des globalen Südens, zunächst vorrangig in Subsahara Afrika. Der wirtschaftliche Erfolg hängt von mehreren Einflussgrößen ab, insbesondere von der Nachfrage nach regenerativen Energielösungen und der Nachfrage nach Elektrizität in den ländlichen Regionen Afrikas sowie der Unterstützung durch staatliche Fördergelder der internationalen Gemeinschaft; darüber hinasu von den wirtschaftlichen und politischen Entwicklungen in den Zielländern, der Entwicklung von dezentraler Energie- und Wasserversorgung sowie Anbietern von Kommunikation, Finanzierungen und Kühlketten. Verschiedene Faktoren wie insbesondere der Klimawandel, Veränderungen im Währungs- und Devisenbereich, zunehmender Terrorismus, der Eintritt von Wettbewerbern in den afrikanischen Off-Grid-Markt, ein Mangel an Finanzierungen für Projekte in afrikanischen Dörfern und weitere Aspekte können ebenfalls nachteilige Auswirkungen auf das Vorhaben und den Genussrechtsschuldner haben.
Die Genussrechte gewähren eine variable Verzinsung nach näherer Maßgabe der Emissionsbezogenen Angaben und der Allgemeinen Genussrechtsbedingungen. Ob und in welcher Höhe die variable Verzinsung gezahlt wird, hängt insbesondere von der zukünftigen wirtschaftlichen Entwicklung des Genussrechtsschuldners ab.
Ausfallrisiko des Genussrechtsschuldners (Emittentenrisiko)
Der Genussrechtsschuldner kann zahlungsunfähig werden oder in Überschuldung geraten. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn der Genussrechtsschuldner geringere Einnahmen und/oder höhere Ausgaben als erwartet zu verzeichnen hat oder wenn er eine etwaig erforderliche Anschlussfinanzierung nicht einwerben kann. Die Insolvenz des Genussrechtsschuldners kann zum Verlust des Anlagebetrages des Anlegers und der Zinsen führen, da der Genussrechtsschuldner keinem Einlagensicherungssystem angehört.
Risiken aus der Geschäftstätigkeit und der Umsetzung des vom Genussrechtsschuldner verfolgten Vorhabens
Verschiedene Risikofaktoren können die Fähigkeit des Genussrechtsschuldners beeinträchtigen, seinen Verpflichtungen aus den Genussrechten nachzukommen. Dies sind zum einen Risiken aus der Umsetzung des vom Genussrechtsschuldner verfolgten Vorhabens. Die Umsetzung des Vorhabens könnte komplexer sein als erwartet. Es könnten unerwartete und/oder höhere Umsetzungsrisiken auftreten und/oder mehr Aufwand und Kosten entstehen als erwartet. Es könnten Planungsfehler zutage treten oder Vertragspartner des Genussrechtsschuldners mangelhafte Leistungen erbringen. Erforderliche Genehmigungen könnten nicht erteilt werden. Es könnte zu Verzögerungen im geplanten Ablauf und/oder zu Problemen bei der Erzielung von Einnahmen in der geplanten Höhe oder zum geplanten Zeitpunkt kommen. Rechtliche Anforderungen könnten sich verändern und dadurch Änderungen oder zusätzliche Maßnahmen im Zusammenhang mit der Umsetzung des Vorhabens erforderlich werden, was zu Mehrkosten und/oder zeitlichen Verzögerungen führen könnte.
Zum anderen ist die allgemeine Geschäftstätigkeit des Genussrechtsschuldners mit Risiken verbunden, wie marktbezogene Risiken (z. B. Nachfrage- und Absatzrückgang; Zahlungsschwierigkeiten oder Insolvenzen von Kunden; politische Veränderungen; Zins- und Inflationsentwicklungen; Veränderungen der rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen der Tätigkeit des Genussrechtsschuldners) und unternehmensbezogene Risiken (z.B. Qualitätsrisiken; Finanzierungs- und Zinsänderungsrisiken; Risiken aus Marken und Schutzrechten; Abhängigkeit von Partnerunternehmen und qualifiziertem Personal; Risiken aus Rechtsstreitigkeiten, unzureichendem Versicherungsschutz, aus der Gesellschafter- und/oder Konzernstruktur, aus der internen Organisation, aus Vermögensbewertungen und Steuernachforderungen).
Diese und/oder weitere Risiken könnten sich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Genussrechtsschuldners auswirken. Dem Genussrechtsschuldner könnten infolgedessen in Zukunft nicht die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, um die Zinsforderungen der Anleger zu erfüllen und das eingesetzte Genussrechtskapital zurückzuzahlen.
COVID-19 Pandemie und mögliche ähnliche Ausbrüche in der Zukunft
In verschiedenen Regionen der Welt kam es von Zeit zu Zeit zu Ausbrüchen verschiedener Viren und anderer Krankheitserreger. Zurzeit findet eine weit verbreitete globale Pandemie des Virus SARS-CoV-2 (allgemein bekannt als Coronavirus) und der durch das Virus verursachten Infektionskrankheit COVID-19 statt. Da das Virus und die von ihm verursachten Krankheiten relativ neu sind, konnten zum Zeitpunkt der Emission der Genussrechte noch keine wirksamen Heilmittel und Impfstoffe entwickelt werden.
Obwohl sich COVID-19 noch immer ausbreitet und die endgültigen Auswirkungen der Pandemie zum jetzigen Zeitpunkt schwer abzuschätzen sind, zeichnet sich bereits deutlich ab, dass sie das Leben eines großen Teils der Weltbevölkerung beeinträchtigt und erhebliche weltweite Auswirkungen hat und weiter haben wird. So hat die Pandemie bereits dazu geführt, dass in verschiedenen Ländern der Notstand bzw. Katastrophenfall ausgerufen, Reisebeschränkungen verhängt, Quarantänen eingerichtet und verschiedene Institutionen und Unternehmen geschlossen wurden.
Die laufende COVID-19-Pandemie und mögliche zukünftige Ausbrüche von Viren oder anderer Krankheitserreger können erhebliche negative Auswirkungen auf den Genussrechtsschuldner haben:
Zunächst kann eine Ausbreitung solcher Krankheiten unter den Mitarbeitern des Genussrechtsschuldners sowie etwaige Quarantänen, die die Mitarbeiter oder die Einrichtungen des Genussrechtsschuldners betreffen, die Möglichkeiten des Personals des Genussrechtsschuldners, seine Arbeit zu verrichten, einschränken und dadurch die Tätigkeit des Genussrechtsschuldners zur Erwirtschaftung der Erlöse beeinträchtigen.
Weiterhin können sich die gegenwärtige Pandemie und mögliche zukünftige Ausbrüche von Viren oder anderer Krankheitserreger nachteilig auf Vertragspartner des Genussrechtsschuldners auswirken, was dazu führen kann, dass er keine oder geringere Erlöse erwirtschaften kann als prognostiziert und/oder Forderungen und Ansprüche des Genussrechtsschuldners gegen Dritte ausfallen oder nur zu einem geringeren Wert als erwartet erfüllt werden.
Des Weiteren könnten im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie und möglichen künftigen Ausbrüchen staatliche Handlungs- bzw. Handelsbeschränkungen bis hin zu Festsetzungen und Beschlagnahmungen bestehen, die den Genussrechtsschuldner sowie seine Vertragspartner in ihren wirtschaftlichen und Handelsaktivitäten beeinträchtigen oder diese gänzlich unmöglich machen könnten.
Ferner könnte der Genussrechtsschuldner durch die umfassenderen makroökonomischen Auswirkungen der laufenden COVID-19-Pandemie und mögliche künftige Ausbrüche nachteilig betroffen werden. Auch wenn die endgültigen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend einzuschätzen sind, erscheint es bereits heute absehbar, dass sie erhebliche negative Auswirkungen auf die Volkswirtschaften haben wird, in denen der Genussrechtsschuldner tätig ist. Diese Auswirkungen können auch im Falle möglicher zukünftiger Ausbrüche von Viren oder anderer Krankheitserreger auftreten. Jede negative Auswirkung auf die Wirtschaft kann die Finanzlage des Genussrechtsschuldners, seiner Vertragspartner und deren Kunden erheblich verschlechtern. Solche Auswirkungen können auch zum Ausfall bzw. zur Insolvenz der Geschäftspartner des Genussrechtsschuldners führen, was sich auf die Geschäftstätigkeit des Genussrechtsschuldners sowie auf seine finanzielle Lage auswirken kann.
Ebenso könnten Veränderungen der (Welt-)Wirtschaft und/oder staatliche Unterstützungsmaßnahmen zur Verhinderung von Insolvenzen zu einem Vertrauensverlust, Liquiditätsschwierigkeiten, einer Rezession oder Inflation führen, was die wirtschaftliche Lage des Genussrechtsschuldners und seiner Vertragspartner ebenso wie deren Fähigkeiten, ihren vertraglichen Pflichten nachzukommen, erheblich beeinträchtigen kann.
Schließlich könnte ein wirtschaftlicher Abschwung auf Grund der COVID-19-Pandemie oder möglicher künftiger Ausbrüche die Möglichkeit des Genussrechtsschuldners erschweren oder verhindern, sich mit ggf. notwendiger Liquidität über Banken oder Finanzmärkte einzudecken.
Alle diese vorgenannten Gründe können sich sowohl einzeln als auch kumuliert nachteilig auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Genussrechtsschuldners auswirken und zu einem teilweisen oder vollständigen Verlust der Investition der Anleger führen.
Kapitalstrukturrisiko
Der Genussrechtsschuldner finanziert sich in hohem Umfang durch Fremdkapital. Er ist insofern anfälliger für Zinsänderungen, Erlösschwankungen oder ansteigende Betriebsausgaben als Unternehmen, die nicht oder nur in geringem Ausmaß mit Fremdkapital finanziert sind.
Der Genussrechtsschuldner wird möglicherweise zusätzliche Fremdkapitalfinanzierungen in Anspruch nehmen und dadurch Verpflichtungen eingehen, die (unabhängig von seiner Einnahmesituation) gegenüber den Forderungen der Anleger (Nachrang-Genussrechtsinhaber) vorrangig zu bedienen sind.
Schlüsselpersonenrisiko
Durch den Verlust von Kompetenzträgern des Genussrechtsschuldners besteht das Risiko, dass Fachwissen nicht mehr zur Verfügung steht und somit ein qualifizierter Geschäftsaufbau und ein qualifiziertes Risikomanagement nicht mehr in vollem Umfang gewährleistet werden können. Der Verlust solcher unternehmenstragenden Personen könnte einen nachteiligen Effekt auf die wirtschaftliche Entwicklung des Genussrechtsschuldners haben. Dadurch könnte sich die Höhe der Zins- und/oder Tilgungszahlungen an die Anleger reduzieren oder diese könnten ausfallen.
Prognoserisiko
Die Prognosen hinsichtlich der Kosten für die Umsetzung des Vorhabens, der erzielbaren Erträge und weiterer Aspekte könnten sich als unzutreffend erweisen.
Bisherige Markt- oder Geschäftsentwicklungen sind keine Grundlage oder Indikator für zukünftige Entwicklungen.
Risiken auf Ebene des Anlegers
Fremdfinanzierungsrisiko
Dem Anleger können im Einzelfall in Abhängigkeit von den individuellen Umständen weitere Vermögensnachteile entstehen, z.B. aufgrund von Steuernachzahlungen. Wenn der Anleger den Genussrechtserwerb fremdfinanziert, indem er etwa einen privaten Kredit bei einer Bank aufnimmt, kann es über den Verlust des investierten Kapitals hinaus zur Gefährdung des weiteren Vermögens des Anlegers kommen. Das maximale Risiko des Anlegers besteht in diesem Fall in einer Überschuldung, die im schlechtesten Fall bis zur Privatinsolvenz des Anlegers führen kann. Dies kann der Fall sein, wenn bei geringen oder keinen Rückflüssen aus der Vermögensanlage der Anleger finanziell nicht in der Lage ist, die Zins- und Tilgungsbelastung aus seiner Fremdfinanzierung zu bedienen. Der Genussrechtsschuldner rät daher von einer Fremdfinanzierung des Anlagebetrages ab.
Risiko der Änderung der rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die nachrangigen Genussrechte von künftigen Steuer-, Gesellschafts- oder anderen Rechtsänderungen derart betroffen sind, dass auf die Zinszahlungen ein entsprechender Abschlag vorgenommen werden muss und somit die erwarteten Ergebnisse für den Anleger nicht (mehr) erzielt werden können. Ferner besteht das Risiko, dass der Erwerb, die Veräußerung oder die Rückzahlung der Genussrechte besteuert wird, was für den Anleger zusätzliche Kosten zur Folge hätte. Diese Kosten wären auch im Falle des Totalverlusts des Anlagebetrags durch den Anleger zu tragen. Die Übernahme dieser Kosten kann zu einer Privatinsolvenz des Anlegers führen.
Hinweis zu Risikostreuung und Vermeidung von Risikokonzentration
Die Investition in die nachrangigen Genussrechte sollte aufgrund der Risikostruktur nur als ein Baustein eines diversifizierten (risikogemischten) Anlageportfolios betrachtet werden. Grundsätzlich gilt: Je höher die Rendite oder der Ertrag, desto größer das Risiko eines Verlusts. Durch eine Aufteilung des investierten Kapitals auf mehrere Anlageklassen und Projekte kann eine bessere Risikostreuung erreicht und „Klumpenrisiken“ vermieden werden.
Hinweise des Plattformbetreibers
Umfang der Projektprüfung durch den Plattformbetreiber
Der Plattformbetreiber nimmt im Vorfeld des Einstellens eines Projekts auf der Plattform lediglich eine Plausibilitätsprüfung vor. Das Einstellen auf der Plattform stellt keine Investitionsempfehlung dar. Der Plattformbetreiber beurteilt nicht die Bonität des Genussrechtsschuldners und überprüft nicht die von diesem zur Verfügung gestellten Informationen auf ihren Wahrheitsgehalt, ihre Vollständigkeit oder ihre Aktualität.
Tätigkeitsprofil des Plattformbetreibers
Der Plattformbetreiber übt keine Beratungstätigkeit aus und erbringt keine Beratungsleistungen. Insbesondere werden keine Finanzierungs- und/oder Anlageberatung sowie keine steuerliche und/oder rechtliche Beratung erbracht. Der Plattformbetreiber gibt Anlegern keine persönlichen Empfehlungen zum Erwerb von Finanzinstrumenten auf Grundlage einer Prüfung der persönlichen Umstände des jeweiligen Anlegers. Die persönlichen Umstände werden nur insoweit erfragt, wie dies im Rahmen der Anlagevermittlung gesetzlich vorgeschrieben ist, und lediglich mit dem Ziel, die gesetzlich vorgeschriebenen Hinweise zu erteilen, nicht aber mit dem Ziel, dem Anleger eine persönliche Empfehlung zum Erwerb eines bestimmten Finanzinstruments auszusprechen.
Informationsgehalt der Projektbeschreibung
Die Projektbeschreibung auf der Plattform erhebt nicht den Anspruch, alle Informationen zu enthalten, die für die Beurteilung der angebotenen Anlage erforderlich sind. Anleger sollten die Möglichkeit nutzen, dem Genussrechtsschuldner Fragen zu stellen, sich aus unabhängigen Quellen zu informieren und fachkundige Beratung einzuholen, wenn sie unsicher sind, ob sie in die Genussrechte investieren sollten. Da jeder Anleger mit seiner Gewährung von Genussrechtskapital persönliche Ziele verfolgen kann, sollten die Angaben und Annahmen des Genussrechtsschuldners unter Berücksichtigung der individuellen Situation sorgfältig geprüft werden.
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